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Produkte zum Begriff Miete:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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    1/2 Miete (DVD)

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    Wunderschone Wohnung Zur Kurzzeit Miete. Perfekte Lage. Nahe Pyramiden


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    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Was ist München Modell Miete?

    Das München Modell Miete ist ein Konzept zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum in München. Dabei werden Wohnungen zu einem reduzierten Mietpreis angeboten, der unterhalb des üblichen Marktpreises liegt. Dies geschieht in Zusammenarbeit zwischen der Stadt München und privaten Vermietern. Die Mieter profitieren von günstigeren Mieten, während die Vermieter steuerliche Vorteile erhalten. Das München Modell Miete soll dazu beitragen, die Wohnraumsituation in München zu verbessern und sozialverträgliche Mieten zu ermöglichen.

  • Wann zahle ich die Miete, wenn im Vertrag "Einzug 1506" steht?

    Wenn im Vertrag "Einzug 1506" steht, bedeutet dies wahrscheinlich, dass der Mietvertrag am 15. Juni beginnt. Die Miete wird normalerweise monatlich im Voraus gezahlt, daher müsstest du die erste Miete wahrscheinlich vor oder am 15. Juni bezahlen. Es ist jedoch ratsam, dies mit dem Vermieter zu klären, um sicherzugehen.

  • Wie viel Miete vom Gehalt München?

    "Wie viel Miete vom Gehalt München?" ist eine Frage, die viele Menschen beschäftigt, da die Mietpreise in München im Vergleich zu anderen deutschen Städten sehr hoch sind. In der Regel wird empfohlen, nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens für die Miete auszugeben. In München kann es jedoch schwierig sein, dieses Verhältnis einzuhalten, da die Mietpreise oft überdurchschnittlich hoch sind. Es ist daher ratsam, vorab ein Budget zu erstellen und die Mietpreise in verschiedenen Stadtteilen zu vergleichen, um eine realistische Vorstellung davon zu bekommen, wie viel Miete man sich leisten kann. Letztendlich hängt die Höhe der Miete vom individuellen Gehalt und den persönlichen Lebensumständen ab.

  • Wie wird die Kaution mit der Miete verrechnet?

    Die Kaution wird in der Regel nicht direkt mit der Miete verrechnet, sondern dient als Sicherheit für den Vermieter. Sie wird bei Vertragsende zurückerstattet, sofern keine Schäden oder ausstehende Zahlungen vorliegen. Die Miete hingegen wird monatlich gezahlt und deckt die Nutzung der Mietwohnung oder des Mietobjekts ab.

Ähnliche Suchbegriffe für Miete:


  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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    Völlig unfreiwillig müssen sich Franziska Naumann (Thekla Carola Wied) und Dr. Gottfried Naumann (Götz George) eine Leipziger Altbauwohnung teilen. Der von seiner Frau aus dem gemeinsamen Haus...

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  • Kann ich die Miete mit der Kaution verrechnen?

    "Kann ich die Miete mit der Kaution verrechnen?" Diese Frage hängt von den gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land oder Ihrer Region ab. In einigen Ländern ist es möglich, die Miete mit der Kaution zu verrechnen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Es ist jedoch wichtig, dass dies im Mietvertrag klar festgehalten wird. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Vereinbarung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen. Letztendlich sollte die Verrechnung von Miete mit der Kaution immer im gegenseitigen Einvernehmen und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze erfolgen.

  • Kann ich die Kaution mit der Miete verrechnen?

    Nein, die Kaution und die Miete sind zwei separate Zahlungen. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter und wird in der Regel am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben, abzüglich eventueller Schäden oder offener Forderungen. Die Miete hingegen ist die regelmäßige Zahlung für die Nutzung der Mietwohnung.

  • Wie kann die Kaution von der Miete abgezogen werden?

    Die Kaution kann von der Miete abgezogen werden, wenn der Vermieter offene Forderungen gegen den Mieter hat, wie zum Beispiel ausstehende Mietzahlungen oder Schäden an der Immobilie. Der Vermieter muss jedoch eine detaillierte Aufstellung der abzugsfähigen Beträge vorlegen und den Mieter darüber informieren. Die Kaution kann nicht einfach willkürlich von der Miete abgezogen werden.

  • Soll die Miete direkt nach der Kaution gezahlt werden?

    Es gibt keine allgemeingültige Regelung, ob die Miete direkt nach der Kaution gezahlt werden soll. In der Regel wird die Miete jedoch monatlich im Voraus gezahlt, unabhängig von der Kaution. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter und wird in der Regel am Anfang des Mietverhältnisses gezahlt.

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